Datenschutz

Was passiert mit Deinen Daten?

Unbekannter Besucher:
Deine Daten werden von WordPress erfasst. Diese Daten unterliegen der Zuständigkeit von WordPress unter: https://automattic.com/de/privacy/ und die Tracking / Cookie Vorgänge unter: https://automattic.com/de/cookies/ . Diese Daten stehen mir nur insoweit zur Verfügung, als dass ich Einblick habe in die Statistik. Hierbei stehen mir keine personalisierten Informationen zur Verfügung.

Bekannter Besucher:
Alles, was Du mir in das Kontaktformular eingibst, wird von mir gespeichert und zum Zwecke der Kommunikation wiederverwendet. Zum Beispiel die Verwaltung, und Kommunikation der Mitglieder. Als Follower kenne ich Deine E-Mail Adresse und verwende diese zur Kommunikation, aber nr dann, wenn Du mir die Erlaubnis dazu bestätigst. Weitere Daten werden von mir nicht erhoben und nicht gespeichert.

Besucher aus Social Media:
Der Besucher, der aus den Social Media oder auf Suchseiten, wie zum Beispiel Google, Facebook, usw, auf die Seite verlinkt werden, unterliegt den dort jeweiligen Datenschutzrichtlinien. Seine Daten sind personalisiert, getrackt, vollständig und über Jahre hinaus gespeichert. Die Social Media bieten Deine personalisierten Daten an x-beliebige User an, um sie zu Werbezwecken zu verwenden.
Ich nutze die Social Media zu Werbezwecken, verwende die personalisierte Werbung, die mir angeboten wird und gehe gezielt auf Eigenschaften ein, wie Alter, Geschlecht, Interessen, Beruf und vieles mehr. Mir stehen diese Daten jedoch nicht weiter persönlich zur Verfügung und es gibt für mich keine Möglichkeit, diese weiter abzurufen oder zu verwenden.
Weiterhin nutze ich die von WordPress, Google oder den Social Media implantierten Cookies, um sie statistisch zu erheben, wie zum Beispiel, die Länderkennung, Datum, Uhrzeit des Besuchs und um die verwendeten Links zu sehen, die auf meine Seite geführt haben.

Diese Daten stehen mir nur statistisch zur Verfügung und können von mir nicht weiter personalisiert bearbeitet werden, es sei denn, der Besucher hinterlässt absichtlich seine Kontaktdaten in meinem Kontaktformular und fällt dann unter die Rubrik Bekannter Besucher.

Datenschutz

Ich sammle keine Daten von Euch, keine E-Mail Adresse, keine IPs , keine Namen und keine persönlichen Daten.

Wenn Ihr mir eine E-Mail schreibt, dann verwende ich Eure E-Mail Adresse zur Antwort oder für eine vereinbarte Aktion, jedoch nicht für Werbezwecke und zur Einsicht an Dritte. Eure Adresse wird umgehend nach erfolgter Aktion gelöscht.

WordPress und Facebook machen das schon. Sie sammeln Eure Daten. Google macht es, und alle Browser- und Social Media Anbieter. Sie sammeln alle Spuren, die Ihr im Internet hinterlasst. Zu diesen Informationen habe ich allerdings keinen Zugang, und sie interessieren mich auch nicht.

Das, was ich nutze, ist zum Zwecke der Statistik, mit Informationen über Länder und Anzahl der Klicks und die Anzahl der Besucher. Ich nutze es auch, um über Social Media Werbung für diesen Blog zu machen und mir die bekannten Daten über Euch von Facebook anzuwenden, wie zum Beispiel Geschlecht, Alter, Herkunft, bestimmte Interessen usw. Diese Daten werden von Facebook gesammelt und anonym, ohne Angaben auf Namen oder persönliche Informationen angewendet.

Welche Daten erfassen die Statistiken zu den Besuchern meiner Website?

Die Statistikfunktion verfolgt und speichert die folgenden Informationen über Besucher deiner Website:

  • Beitrags- und Seitenaufrufe
  • Videowiedergaben
  • Klicks auf ausgehende Links
  • Referrer-URLs und Suchmaschinenbegriffe
  • Land

Im Rahmen der Erfassung der obigen Informationen verwendet die Statistikfunktion Daten wie IP-Adresse, WordPress.com-Benutzer-ID (wenn angemeldet), WordPress.com-Benutzername (wenn angemeldet), Benutzeragent, Besucher-URL, Referrer-URL, Zeitstempel eines Ereignisses, Browsersprache und Ländercode. Keine dieser Informationen ist jedoch für Website-Betreiber verfügbar. Ein Website-Betreiber kann z. B. sehen, dass ein bestimmter Beitrag 285 Aufrufe hat, aber er kann nicht sehen, welche bestimmten Benutzer/Konten diesen Beitrag angezeigt haben. Darüber hinaus werden die Statistikprotokolle, in denen diese Informationen gespeichert werden, nur 28 Tage lang gespeichert.

Copyright

Urheberrecht

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Über die Bilder in diesem Blog

Dieser Blog ist kostenlos. Er dient der Freude, dem Interesse, der Information und der Bildung. Er dient nicht dazu, an den Bildern Geld zu verdienen.

  • Der Blog hat kein Abonnement,
  • er ist nicht monetarisiert,
  • es finden keine Affiliate Links statt.
  • Ich verdiene kein Geld an Klicks.
  • Dieser Blog verursacht keinen Schaden durch fremde Bereicherung.
  • Diese Bilder verfolgen keine Vermarktungs- Ziele.

Die Bilder auf dieser Blog- Seite werden von mir gelinkt, wenn sie zu bestimmten Themen beitragen können, die ich auswähle.

Die Motivation

Ein Bild erzählt mehr als 1.000 Worte. Der Unterschied zu anderen Bildersammlungen auf Social Media, wie Tumblr und Pinterest usw. und meinem Blog besteht darin, dass die Bilder auf dieser Seite unter ganz bestimmten Themen und Informationen sortiert werden. Wer ein bestimmtes Thema auswählt, bekommt dazu passend die Bilder so sortiert, dass eine vollumfängliche Information daraus gezogen werden kann. Diese Sortierung und informative Aufbereitung können Social Media Seiten, wie Tumblr und Pinterest nicht leisten.

Es gibt jedoch auch eigene, selbst erstellte Bilder von mir, die ebenfalls gezeigt und auch von mir verkauft werden.
Sämtliche Werke, die ich zum Verkauf anbiete, sind ausschließlich mein eigenes, geistiges Eigentum. Bilder, die ich selbst fotografiert habe, habe ich im Blog kenntlich gemacht.

Daher ist auch nur ein geringer Anteil der Bilder urheberrechtlich in meinem Eigentum. Alle anderen Bilder sind fremdes Eigentum.

Für fremdes Eigentum gibt es keine Möglichkeit, sie bei mir käuflich zu erwerben.

Selbstverständlich können meine Bilder, die ich selbst hier im Internet veröffentliche, von den Lesern gerne weiter gespeichert und auf den eigenen Seiten geteilt werden. Es handelt sich um Bilder minderer Qualität. Wer die Bilder in hoher Auflösung bei mir kaufen will, der kann sich gerne bei mir melden.

Löschungen und Abmahnungen

Lieber Leser, wenn Dir bekannt wird, dass eines der Bilder für eine Veröffentlichung im Blog nicht genehmigt ist, oder wenn Dir diese Bilder selber gehören, dann lass mich es bitte wissen. Ich werde diese Bilder umgehend aus dem Blog entfernen. Du benötigst dazu keine Droh-Kulisse aufzubauen.

WARUM IST DEIN BILD AUF MEINE SEITE GELANDET?

Sind die Dateien gekennzeichnet?

  • Der größte Anteil der Bild- Inhaber freut sich, wenn ihre Werke im Internet Anerkennung finden und veröffentlicht werden. Einige Inhaber wollen die Verbreitung aber selber bestimmen und gegebenenfalls diese Bilder auch verkaufen. Sobald dies für mich erkennbar ist, werden diese Bilder von mir nicht veröffentlicht.
  • Leider ist dies jedoch nicht immer als solches erkennbar, da die Quelle, aus der ich die Bilder beziehe, bereits in mehrfacher Generation geteilt wurde. In den allermeisten Fällen wurden die Dateinamen und die Herkunftsnachweise bereits verändert.
  • Nicht gekennzeichnete Bilder im Internet sind von gemeinfreien Bildern (= Public Domain) absolut nicht zu unterscheiden
  • Bilder ohne Copyright Kennzeichnung sind absolut nicht als geschützte Bilder zu erkennen.
  • Bildnamen und Bildgrößen, die durch Programme der Social Media (Bsp Facebook oder Pinterest) verändert wurden, lassen sich nicht als Originaldateien erkennen. Bildausschnitte, die eine Kennzeichnung löschen, können nicht als Originaldateien erkannt werden.
  • Bilder, die bereits einem breiten Publikum zugänglich sind (Bsp Facebook oder Pinterest) lassen sich nicht zweifelsfrei als schützenswerte oder geraubte Originaldatei erkennen.

Woher stammen die Bilder?

  • Der größte Teil der hier auf dem Blog veröffentlichten Bilder, stammen alle aus Social Media Internetseiten, wie Tumblr, Reddit, Pinterest, Facebook, Imgur usw. Ich gehe niemals auf die Seite eines anderen, um dort seine Bilder zu kopieren. Wenn ich Bilder von jemandem auf meiner Seite habe, dann wurde es bereits schon auf Social Media in mehrfacher Generation veröffentlicht.

Können Dateien gelöscht werden, die bereits veröffentlicht wurden?

  • Social Media (Bsp Facebook oder Pinterest etc.) löschen Dateien sofort, wenn sie von Eigentümern dazu aufgefordert werden. Diese Dateien werden auch auf User- Accounts gelöscht, wenn diese dort gespeichert wurden. Ich fordere Dich auf, das Gleiche zu tun.
  • Finden sich Dateien in Social Media, die nicht gelöscht wurden, sind diese womöglich vom Eigentümer selbst hochgeladen worden, mit dem Ziel, diese an ein großes Publikum zu verbreiten.
  • In diesem Fall kann von einer stillschweigenden Akzeptanz und von einer Absicht des Eigentümers ausgegangen werden, dass diese Bilder von einem breiten Publikum gesehen und auch weiter geteilt werden.

Eigentümer bieten ihre Bilder zum Verkauf an

  • Eigentümer, die ihre Bilder zum Verkauf anbieten, stellen oft Kopien mit minderer Qualität ins Internet oder kennzeichnen sie (Bsp Shutterstock etc.). Das verkaufte Bild wird erst bei erfolgreichem Kaufabschluss in hoher Qualität ohne Kennzeichnung weitergegeben.
  • Bilder, die über Social Media verbreitet werden, sind oftmals Kopien dieser minderwertigen Qualitätsstufen, die sich nicht zum Verkauf eignen.
  • Bildgrößen, die durch Programme der Social Media (Bsp Facebook oder Pinterest) so verkleinert werden, dass sie die Qualität eines Ausdrucks maßgeblich verschlechtern, unterscheiden sich deutlich von Originaldateien. Ein Schaden, der durch die Urheberrechtsverletzung trotz geminderter Qualität entsteht, muss vom Eigentümer nachgewiesen werden.

Eigentümer, die ihre Bilder nicht veröffentlicht haben wollen

  • Der Eigentümer, dem das Bild in Social Media (Bsp Facebook oder Pinterest) veröffentlicht wurde, kann in den seltensten Fällen ausfindig gemacht werden, um sein Einverständnis zur Veröffentlichung einzuholen. Sobald ich Kenntnis über ein schützenswertes Bild habe, das zum Verkauf angeboten wird (Bsp. Shutterstock etc.), wird es von mir nicht veröffentlicht.

Eigentümer können ihre Bilder aktiv schützen

  • Es gibt zahlreiche Programme (Bsp: Google und Pinterest Bildersuche) in denen Eigentümer ihre Bilder im Internet selbst sofort und kostenlos finden können, um deren weitere Verbreitung zu verhindern.
  • Wer also seine eigenen Bilder im Internet nicht veröffentlicht haben will, der kann sich aktiv darum kümmern. Er kann die Social Media (z.B. Pinterest und Tumblr) verbieten, die Bilder zu veröffentlichen.
  • Es gibt einfache Möglichkeiten, die Bilder auf der eigenen Internetseite so einzustellen, dass eine Kopie nicht gemacht werden kann. (Bsp: Adobe Flash oder Eigentumsvermerke wie bei Shutterstock etc.)
  • Es gibt einfache Möglichkeiten, ein Bild in solch minderer Qualität oder mit Wasserzeichen gefiltert ins Internet einzustellen, dass eine Verbreitung zwar gesehen werden kann, aber eine Kopie keinen Schaden anrichten kann.
  • Eigentümer, die ihre Bilder in sehr hoher Qualität ins Internet einstellen und es ermöglichen, dass die Bilder ohne Filter von einem breiten Publikum geteilt werden kann, handelt im eigenen Interesse fahrlässig.
  • Eigentümer, die ihre Bilder in hoher Qualität selbst fahrlässig verbreiten, können den Anspruch eines Schadensersatzes juristisch nicht haltbar geltend machen.
  • Auf meiner Internetseite werden keine Bilder eingestellt, die breiter sind als 600 Pixel. Diese Größe reicht nicht aus, um daraus z.B. Poster drucken zu lassen.

Eigentümer, die an unerlaubten Veröffentlichungen Geld verdienen wollen.

  • Jeder Eigentümer eines Bildes, das im Internet veröffentlicht wurde, hat mehrere technische Möglichkeiten, um eine unerlaubte Veröffentlichung zu verhindern.
  • Tut er das nicht, handelt er im eigenen Interesse fahrlässig und muss sich in einem Abmahnungsverfahren selbst dem Vorwurf der absichtlichen Verbreitung seiner eigenen Bilder, der arglistigen Täuschung und der betrügerischen Bereicherung gegenüberstellen, wenn er daraus gezielt Abmahnungen generiert, um damit Geld zu verdienen.
  • Ein Eigentümer, der die Veröffentlichung seiner Bilder in Social Media stillschweigend akzeptiert, oder diese sogar selbst verbreitet, sich dann aber über Abmahnungen an denjenigen schadlos hält, der diese Bilder weiter teilt, muss sich dem Vorwurf der Arglist, der vorsätzlichen Täuschung und der betrügerischen Bereicherung vor Gericht gegenüberstellen, sofern er eine Klage anstrebt, um daraus Geld zu verdienen.
  • Lieber Eigentümer: Lass es sein. Ich verspreche Dir, es zu löschen.

Willst Du Dich bereichern? Dann musst Du streiten

Wenn Du mir eine Abmahnung schickst, weil Du an mir Geld verdienen willst, ja gut, dann lass uns streiten. Es muss wirklich nicht sein.

  • Wenn Du aber unbedingt an mir Geld verdienen willst, ja, OK. Du brauchst keine Umwege zu machen. Deine Rechnungen interessieren mich nicht. Spare Dir die Mühe und gehe sofort vor Gericht.
  • Eine Schadensersatzklage ist im Amtsgericht D- 82256 Fürstenfeldbruck einzureichen.

Ich schalte gerne Werbung für Dich

  • Lieber Bildeigentümer: Wenn ich Dein Bild hier veröffentlicht habe und Du willst das nicht, ganz ehrlich: Ich tue es sofort weg. Schicke mir einfach die Kopie, und es wird sofort gelöscht.
  • Wenn Du gerne willst, kann ich unter dem Bild aber auch einen Werbe-Link zu Deiner Seite legen, dass ein interessierter Leser das Original- Bild bei Dir kaufen kann. Dann mache ich kostenlos Werbung für Dich und Du kannst Geld an dem Bild verdienen.

ACHTUNG:
Vor Abmahnungen von Urheberrechtsverletzungen bitte folgendes beachten:

Wenn Du der Meinung bist, dass Dein Werk kopiert bzw. auf unserer Website so dargestellt worden ist, dass dies eine Urheberrechtsverletzung darstellt, nimm bitte unter folgender Adresse mit uns Kontakt auf:

Die Beanstandungen von Urheberrechtsverletzungen unterliegen dem internationalen Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Bitte nur Postsendungen versenden. E-Mail Sendungen werden nicht akzeptiert. Mein Spam Ordner wird täglich gelöscht.

FOLGENDE ANGABEN MÜSSEN FÜR EINE URHEBERRECHTS- ABMAHNUNG ZWINGEND GEMACHT WERDEN:

Lieber Eigentümer, der Du eine Schadensersatzforderung stellst und lieber Vertreter des Abmahners.
Ich will Euch beiden helfen.
Abmahnungen zu schreiben, um damit Geld zu verdienen, ist nicht so einfach. Ihr könnt Euch viel Zeit sparen, indem Ihr folgende Unterlagen zusammenstellt. Diese alle werde ich im Streitfall von Euch einfordern. Wenn diese Unterlagen fehlen, sind Eure Erfolgsaussichten schlecht, und Ihr könnt kein Geld an mir verdienen.
Im schlimmsten Fall zahlt Ihr die Gerichtskosten selbst. Das ist ein schlechtes Geschäft.
Also:

1.: Eigentümer und Ursprung
  • Angabe des Besitzers, Name, Adresse
  • Eidesstattliche Erklärung des Eigentümers für den Besitz des Originals
  • Eindeutiges Foto (Nachweis) des Originals des Eigentümers in höherer Qualität, als im Internet auffindbar.
  • Eindeutiger Nachweis des Links, auf dem das Original/Kopie im Internet zu finden ist
2.: Vertreter
  • Name, Adresse des anwaltlichen Vertreters,
  • Bevollmächtigung des anwaltlichen Vertreters, Datum, Unterschrift des Eigentümers
3.: Urheberrechtsverletzung
  • Eindeutige Bezeichnung des Dokuments der Urheberrechtsverletzung
  • Kopie des Dokuments (Foto/Bild) aus meiner Internetseite als Anlage
  • Eindeutiger Link, auf dem dieses Dokument auf meiner Internetseite zu finden ist
4.: Schadensersatzklage
  • Vor einer Klage ist unbedingt eine friedliche Einigung anzustreben.
  • Vor einer Abmahnung ist unbedingt zuerst die Löschung der wie oben aufgeführte Datei zu verlangen.
  • Eindeutiger Nachweis des Schadens, der durch die Veröffentlichung des Bildes auf meiner Internetseite entstanden ist.

Wissenswertes über Public Domain

Im Allgemeinen fallen alle Werke irgendwann aus dem Urheberrecht heraus, und wenn sie es tun, gelangen sie in dieses riesige Gemeingut von gemeinsam genutztem Material, das als „Public Domain“ bezeichnet wird. In verschiedenen Ländern gibt es jedoch unterschiedliche Gesetze darüber, wann dies geschieht (in diesem Sinne kann man auf einer gewissen Ebene viele verschiedene „öffentliche Bereiche“ erkennen). Außerdem sind digitale Kopien dieser gemeinfreien Werke manchmal mit Urheberrechten (oder Nutzungsbeschränkungen) versehen, ungeachtet der Tatsache, dass das zugrunde liegende Werk gemeinfrei ist. Rechte und Lizenzen, die für gemeinfreie Werke gelten, können daher in zwei große Kategorien unterteilt werden:

Der Rechtsstatus des zugrunde liegenden Werkes, womit das eigentliche Originalwerk selbst gemeint ist (die Worte eines Buches, das eigentliche physische Gemälde oder die Zeichnung, eine Partitur usw.).
Der Rechtsstatus der digitalen Kopie, d.h. der digitalen Reproduktion dieses Originalwerks (Scan, Fotografie, Digitalisierung usw., d.h. das Medium, mit dem das zugrunde liegende Werk auf Bildschirmen und im Internet erscheint).
Ob es eine Unterscheidung zwischen den beiden gibt, ist eine Quelle vieler juristischer Debatten – und ob man das Urheberrecht tatsächlich legal auf eine einfache digitale Reproduktion von nicht urheberrechtlich geschützten Werken anwenden kann, ist höchst fragwürdig. Wir von The Public Domain Review haben aus Gründen der Transparenz und Nützlichkeit die digitalen Kopien, die wir anbieten, mit dem besonderen „Rechte-Status“ gekennzeichnet, der von der digitalisierenden Institution beansprucht wird (sei es explizit oder versteckt in einer „Nutzungsbedingungen“-Erklärung), unabhängig davon, ob wir mit dem Prinzip einverstanden sind oder nicht, oder ob solche Ansprüche tatsächlich vor Gericht Bestand haben würden oder nicht. Wir haben dies auch getan, um den Prozess der Zuschreibung zu erleichtern, der unserer Meinung nach sehr vernünftig von der Digitalisierungsinstitution verlangt werden kann, die viel Zeit und Mühe investiert hat, um diese gemeinfreien Werke auf unsere Bildschirme zu bringen. Institutionen dazu zu bringen, ihre digitalen Kopien von gemeinfreien Werken unter offenen Lizenzen weiterzugeben, ist etwas, das wir zu fördern hoffen.

Über die zugrunde liegende Arbeit
Die Gesetze, die vorschreiben, wann ein Werk als Gemeingut gilt, sind weltweit unterschiedlich, und so gibt es Situationen, in denen ein Werk in einem Land als Gemeingut gilt, in einem anderen aber nicht. In The Public Domain Review versuchen wir, vor allem Werke vorzustellen, die weltweit gemeinfrei sind, aber wir stellen auch Werke vor, die diesen teilweisen oder „hybriden“ Gemeingut-Status haben, d.h. sie gelten in einigen Ländern als gemeinfrei, aber nicht in allen. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der verschiedenen Arten von Rechten, die für unseren Inhalt am wichtigsten sind. Bitte beachten Sie, dass diese als unsere beste Annäherung angesehen werden sollten und keinesfalls als das letzte rechtliche Wort über den Status eines Werkes. Wenn Sie Material wiederverwenden, empfehlen wir Ihnen dringend, weitere Nachforschungen anzustellen. In einigen Fällen wird es einfach sein, in anderen nicht!

PD (=Public Domain) 70 Jahre
Damit gekennzeichnete Werke auf unserer Website gelten von uns als gemeinfrei in Ländern, die eine Urheberrechtsfrist von „Leben plus 70 Jahre“ anwenden, d.h. in Ländern, die festlegen, dass ein Werk 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers des Werkes gemeinfrei wird. Dies gilt für die meisten Mitglieder der Europäischen Union, Brasilien, Israel, Nigeria, Russland, die Türkei und viele andere. Andere Länder wenden eine Variante dieses „Leben plus 70 Jahre“-Jahresformats an, die eine andere Zeitspanne post mortem vorsieht, zum Beispiel 50 Jahre (Barbados) oder 100 Jahre (Mexiko). Werke, die mit „PD 70 Jahre“ gekennzeichnet sind, können in anderen Ländern, die sich nicht an die 70 Jahre-Regel halten, durchaus gemeinfrei sein, insbesondere in Fällen, in denen das Land die Regel der „kürzeren Laufzeit“ befolgt oder in denen es spezifische bilaterale Abkommen zwischen Ländern gibt. In der Wikipedia-Liste der Copyright-Längen nach Ländern finden Sie einen nützlichen Leitfaden für den Einstieg.

PD weltweit
Werke auf unserer Website, die damit gekennzeichnet sind, werden von uns als weltweit gemeinfrei und damit frei von bekannten Einschränkungen des Urheberrechts, einschließlich aller verwandten und benachbarten Rechte, betrachtet. Das bedeutet, dass Sie das Werk kopieren, modifizieren, verbreiten und aufführen können, auch für kommerzielle Zwecke, ohne eine Genehmigung einzuholen. Dies gilt generell für alle Werke, die vor 1850 geschaffen oder veröffentlicht wurden. Von diesem Zeitpunkt an, wenn wir in der Zeit voranschreiten und uns dem heutigen Tag immer mehr annähern, wird der Status je nach den Eigenheiten des Urheberrechts in den verschiedenen Rechtsordnungen zu variieren beginnen. Diese gemeinfreien Werke werden oft mit dem Creative Commons Public Domain Mark gekennzeichnet.

PD 50 Jahre
Werke auf unserer Website, die damit gekennzeichnet sind, gelten von uns als gemeinfrei in Ländern, die eine Urheberrechtsfrist von „Leben plus 50 Jahre“ anwenden, d.h. in Ländern, die festlegen, dass ein Werk 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers des Werkes gemeinfrei wird. Dies gilt für viele Länder auf der ganzen Welt, darunter Kanada, Australien (für Todesfälle vor 1955) und viele Länder in Afrika, der Karibik und Asien. In der Wikipedia-Liste der Copyright-Längen nach Ländern finden Sie einen nützlichen Leitfaden für den Einstieg.

Keine bekannten Einschränkungen
Arbeiten auf unserer Website, die mit diesem Etikett versehen sind, werden von der Institution, die sie beherbergt, als frei von urheberrechtlichen Einschränkungen angesehen, die normalerweise eher auf einem Mangel an Informationen als auf dem Vorhandensein von Beweisen beruhen. Es handelt sich um ein sehr beliebtes Etikett für fotografische Werke, die auf Flickr zu finden sind: The Commons. Seien Sie vorsichtig bei der Wiederverwendung solcher Werke, insbesondere im Fall von Fotografien, da sie anderen Rechten Dritter unterliegen können, wie etwa dem Recht auf Privatsphäre und dem Recht auf Öffentlichkeit.

Über die digitale Kopie
Wie bereits erwähnt, beanspruchen viele Institutionen das Urheberrecht oder Nutzungsbeschränkungen (über Verträge auf der Website, die in den Nutzungsbedingungen festgelegt sind), die die Wiederverwendung der digitalen Kopien, die sie von gemeinfreien Werken gemacht haben, einschränken. Die verschiedenen Arten, wie Institutionen die von ihnen angefertigten Digitalkopien kennzeichnen können (sei es explizit oder durch allgemeine Nutzungsbedingungen/Verträge), lassen sich generell in „offene“ (Public Domain, Attribution, Share-alike) und „eingeschränkte“ (nicht-kommerzielle) Formen einteilen. Die folgenden Kennzeichnungen, die wir auf unserer Website anbringen, sind wiederum unsere beste Annäherung an die verfügbaren Beweise, so dass Sie bei einer Wiederverwendung bitte auf der Website der ursprünglichen Institution selbst nachsehen sollten.

Share-Alike
Wenn digitale Kopien auf unserer Website damit gekennzeichnet sind, bedeutet dies, dass die digitalisierende Institution Ihnen erlaubt, die Kopie zu kopieren, zu verbreiten und zu übertragen, die Kopie zu bearbeiten und kommerziell zu nutzen, vorausgesetzt, dass Sie die Kopie in der vom Autor oder Lizenzgeber angegebenen Weise kennzeichnen (aber nicht in einer Weise, die darauf schließen lässt, dass sie Sie oder Ihre Nutzung des Werks befürworten). Wenn Sie die Kopie verändern, umwandeln oder auf ihr aufbauen, dürfen Sie das resultierende Werk nur unter derselben oder einer ähnlichen Lizenz wie dieser verbreiten. Häufig gekennzeichnet durch die Creative-Commons-Lizenz CC-BY-SA.

PD Wikimedia
Wenn digitale Kopien auf unserer Website damit gekennzeichnet sind, bedeutet dies, dass die digitalisierende Institution zwar Nutzungsbeschränkungen geltend machen kann, die Wikimedia Foundation jedoch versichert, dass die digitale Kopie öffentlich zugänglich ist, zumindest in den USA, wo das Gesetz zu ihren Gunsten tendiert. Die offizielle Position der Wikimedia Foundation ist, dass „getreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Kunstwerke gemeinfrei sind und dass gegenteilige Behauptungen einen Angriff auf das Konzept der Gemeinfreiheit selbst darstellen“. Bitte beachten Sie, dass die Weiterverwendung dieses Inhalts je nach den örtlichen Gesetzen in Ihrer Gerichtsbarkeit verboten oder eingeschränkt sein kann. Obwohl wir Wikimedia für ihr Projekt sehr loben und daher in den frühen Tagen des Bestehens von The Public Domain Review viel solches Material gezeigt haben, haben wir beschlossen, solche Werke in Zukunft nicht mehr zu zeigen und uns nur noch auf die digitalen Kopien zu konzentrieren, die von der digitalisierenden Institution ausdrücklich freigegeben wurden.

Zuschreibung
Wenn digitale Kopien auf unserer Website damit gekennzeichnet sind, bedeutet dies, dass die digitalisierende Institution Ihnen erlaubt, die Kopie zu kopieren, zu verbreiten und zu übertragen, die Kopie zu bearbeiten und kommerziell zu nutzen, vorausgesetzt, dass Sie die Kopie in der vom Autor oder Lizenzgeber angegebenen Weise kennzeichnen (aber nicht in einer Weise, die darauf schließen lässt, dass sie Sie oder Ihre Nutzung des Werks befürworten). Häufig durch die Creative-Commons-Lizenz CC-BY gekennzeichnet. Um zu sehen, auf welche Weise die Namensnennung zu erfolgen hat, sollten Sie die Website der Institution selbst besuchen und die Seite mit den Nutzungsbedingungen der Institution finden.

Keine zusätzlichen Rechte
Wenn Digitalkopien auf unserer Website damit gekennzeichnet sind, bedeutet dies, dass wir davon ausgehen, dass ihnen von der Digitalisierungseinrichtung keine zusätzlichen Rechte hinzugefügt wurden – sie wurden durch den weltweiten Verzicht auf alle Rechte an dem Werk nach dem Urheberrecht, einschließlich aller verwandten und benachbarten Rechte, soweit gesetzlich zulässig, der Public Domain gewidmet. Die Wiederverwendung der Werke wird auch nicht durch Nutzungsbedingungen eingeschränkt. Sie können die digitale Kopie, auch für kommerzielle Zwecke, kopieren, verändern und verbreiten, ohne eine Genehmigung einzuholen. Oft mit dem Label des Creative Commons CCO versehen.

Impressum: